Donnerstag, dem 15.07.2010, 20:00 Uhr, findet im Clubraum, Ratzeburger Straße , eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Kastorf statt.
Montag, dem 19.07.2010, 20.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Steenkamp 1, Sierksrade eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Sierksrade statt.
Dienstag, dem 20.07.2010, 19.00 Uhr, findet in Krummesse eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Krummesse statt.
Dienstag, dem 20.07.2010, 20.00 Uhr, findet in Düchelsdorf eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Düchelsdorf statt.
5. Änderungssatzung
zur Gebührensatzung über die Abfallabfuhr in der Gemeinde Krummesse
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. .F. vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 27) und des § 5 Abs. 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) vom 18.01.1999 (GVOBI. Schl.-H. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 791) und des § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Krummesse vom 03.07.1992 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.04.2010 folgende 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung erlassen:
Artikel I
Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 2
Höhe der Gebühren
(1) Die Gebühr für das Umleerverfahren (§ 12 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung) wird nach der Zahl und dem Rauminhalt der Abfallbehälter sowie der Häufigkeit der Entleerungen berechnet; sie beträgt bei einmaliger 14täglicher Entleerung
| für einen Restabfallbehälter von |
EURO je Monat
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40 l
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6,78
|
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80 l
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12,07
|
|
110/120 l
|
17,37
|
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240 l
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33,23
|
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660 l
|
88,79
|
|
770 l
|
103,34
|
| 1.100 l |
147,00
|
Die Gebühr für einen 60/70-l-Papiersack einschließlich der Abfuhrkosten beträgt einmalig 5,00 Euro.
Die Gebühr für einen 40-l-Restabfallbehälter für Ein-Personen-Haushaltungen mit vierwöchentlicher Leerung beträgt 4,14 Euro.
Artikel II
§ 8
Inkrafttreten
Die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2010 in Kraft.
Krummesse, den 22.06.2010
Gemeinde Krummesse
Der Bürgermeister
D.S.
Michaelis
Bei Anruf: Taxi
Ab dem Wochenende 6/7.März 2010 startete das neue Anrufsammeltaxi (AST)
alle Infos finden Sie hier
| Bekanntmachung über das Nachrücken eines Listenbewerbers in die Gemeindevertretung Berkenthin |
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Es wird hiermit gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung festgestellt, dass für den gewählten Gemeindevertreter der CDU Berkenthin, Herr Reinhard Behr, der verstorben ist, Herr Immo Fehse, Buchenweg 7, 23919 Berkenthin, in die Gemeindevertretung Berkenthin nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Berkenthin gemäß § 38 GKWG binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Feststellung Einspruch einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung Klage nach § 40 Erheben. Der neue Vertreter bleibt im Amt, bis über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden worden ist.
Berkenthin, den 10.04.2010
Amt Berkenthin
Der Gemeindewahlleiter
Im Auftrage
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| Bekanntmachung des Amtes Berkenthin |
Volksbegehren für die Erhaltung der Realschule |
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Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird folgendes zur Durchführung des Volks-Begehrens für die Erhaltung der Realschule bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 31. Dezember 2009. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung mit folgenden Ergebnis abgeschlossen: |
| Anzahl der gültigen Eintragungen |
9 |
| Anzahl der ungültigen Eintragungen |
3 |
| Gesamtzahl der Stimmberechtigten zum Zeitpunkt des letzten Tages der Eintragungsfrist (31. Dezember 2009) |
7.603 |
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Berkenthin, den 28.01.2010
Amt Berkenthin
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage
(Frank)
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